Dr. Frank Däbritz
Patentanwalt Euopean Patent Attorney European Trademark and Design Attorney
Ihr Spezialist für
- Patentrecht / Gebrauchsmusterrecht
- Markenrecht,
- Designrecht,
- Arbeitnehmererfinderrecht und
- Lizenzrecht
Herr Dr. Däbritz ist Chemiker und zugelassener Patentanwalt im Bereich technischer Schutzrechte (Patent, Gebrauchsmuster) sowie Marken und Designs.
Was die technischen Schutzrechte angeht – mit Schwerpunkt in den Themengebieten
- Chemie
- Biotechnologie / Pharma
- Recycling, nachwachsende Rohstoffe
- Wasserstoff-Technologie, Energietechnik, Batterietechnik, E-fuels
- Industrieverfahren, Konsumgüter
- Verbundwerkstoffe, Kunststofftechnik, Werkstofftechnologie
- Metallurgie, Abwassertechnologie
- sowie in angrenzen Gebieten wie Computerimplementierte Erfindungen (CII), Artificial Intelligence (AI)
werden gemeinsam mit den Erfindern Schutzrechte erarbeitet. Zuvor wird gemeinsam der Kern Ihrer Innovation herausgestellt, um diesen bestmöglich beanspruchen zu können. Die Schutzrechtsstrategie legen wir gemeinsam nach Ihren Bedürfnissen hinsichtlich territorialer Weite und Kosten sowie Schutzdauer und Durchsetzbarkeit fest.
Vita
Dr. Frank Däbritz studierte Chemie an der TU Dresden mit Vertiefung in Organischer Chemie sowie Polymerchemie. Während des Studiums absolvierte er ein mehrmonatiges Forschungspraktikum an der WWU Münster zum Thema Röntgenkristallstrukturanalyse. In seiner Diplomarbeit untersuchte er in-Phosphan-Makrobicyclen und die Reaktivität deren in-Elektronenpaare.
2008 begann er seine Promotion bei Frau Prof. Dr. Voit am Leibniz-Institut für Polymerforschung Dresden im Bereich Makromolekulare Chemie und schloss 2011 mit der Arbeit „Hyperstern-Polymere – Ihre Synthese, Charakterisierung und Anwendung als Reaktivbinder in Photo- und Thermolacken“ ab.
Im Anschluss war er mehrere Jahre im Projektmanagement und im Business Development in verschiedenen chemischen und biotechnologischen Unternehmen tätig – so arbeitete er in Dresden bei einem chemischen Hersteller pharmazeutischer Wirkstoffe, in Hamburg bei einem Entwicklungspartner für Fertigarzneimittel und in Berlin bei einem Biotech-Unternehmen im Bereich monoklonaler Antikörper.
Zwischen 2018 und 2021 absolvierte er die Ausbildung für die Zulassung als Patentanwalt bei der Patentanwaltskanzlei Kailuweit & Uhlemann.
Im Rahmen der Ausbildung belegte er den Studiengang „Recht für Patentanwälte“ an der Fernuniversität Hagen. Darüber hinaus absolvierte ein zweimonatiges Praktikum am Landgericht Hamburg sowie Stationen am Bundespatentgericht und am Deutschen Patent- und Markenamt in München.
Aufgrund seiner interdisziplinären Ausbildung verfügt Herr Dr. Däbritz über breitgefächerte naturwissenschaftlich-technische Kompetenzen.
Seine Arbeitssprachen sind Deutsch und Englisch.
Zulassungen
Herr Däbritz ist zugelassen zur Vertretung vor dem:
- Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
- Bundespatentgericht (BPatG)
- Bundesgerichtshof (BGH) (Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 100 PatG, Berufungsverfahren nach § 110 PatG und Beschwerdeverfahren nach § 122 PatG)
- Europäisches Patentamt (EPA)
- Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO)
- Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
Mitgliedschaften
- Patentanwaltskammer
- Fédération Internationale des Conseils en Propriété Industrielle (FICPI)
- Sächsischer Patentanwaltsverein e.V.
- Institute of Professional Representatives before the European Patent Office (EPI)
Kontakt
Telefon: +49 (0)341 47 84 29 00 sowie +49 (0)351 2171 8440
E-Mail: daebritz@dinter-kreissig.de