Musikrecht
Dinter, Kreißig & Partner vertritt Musiker, Musikproduzenten, Musikverlage sowie Texter und Komponisten, Sänger, oder Orchester und andere Unternehmen der Musikbranche in allen Bereichen des Urheberrechts, bei der Erstellung von Verträgen und bei Verletzungen des Urheberrechts.
Musikverlagsvertrag
Remixvertrag
Tonträgerproduktionsvertrag
Tonträgerlizenzvertrag
Tonträgervertriebsvertrag
Konzertverträge
Filmmusikvertrag
Bandvertrag (Gründung)
Managementvertrag
Sponsoringverträge
Verfolgung urheberrechtlicher Ansprüche
Abwehr unberechtigter Abmahnungen
Abmahnung / Einstweilige Verfügung
Wir helfen unseren Mandanten beim Schutz Ihres Geistigen Eigentums durch Hinterlegung von Texten und Noten, durch die Anmeldung von Werktiteln und die Anmeldung von Marken.
In der Hauptsache erstellen wir jedoch musikrechtliche Verträge und beraten bei Auseinandersetzungen zwischen Vertragspartnern.
Dinter, Kreißig & Partner ist seit vielen Jahren im Bereich Filesharing tätig und verfügt deshalb über umfangreiche Erfahrung auf außergerichtlicher und gerichtlicher Ebene.