Rundfunkgebühren für internetfähige PCs zulässig
Nachdem sich in der Vergangenheit bereits das Bundesverwaltungsgericht für die Zulässigkeit von Rundfunkgebühren bei internetfähigen PCs ausgesprochen hat, schloss sich jetzt auch das Bundesverfassungsgericht dieser Auffassung an.
Mit dem Urteil blieb die Klage eines Rechtsanwalts erfolglos, der den PC in seiner Kanzlei zwar für das Internet nutzte, jedoch keine Rundfunkangebote über diesen nutzte.
Wie das Gericht feststellte, ist es demnach für die Frage nach der Erhebung von Rundfunkgebühren irrelevant, ob das Gerät auch zu diesem Zwecke genutzt wird. Zwar würde ein Eingriff in die Informationsfreiheit und die Berufsfreiheit vorliegen, dieser sei aber verhältnismäßig. Eine andere Einschätzung würde die Flucht aus den Rundfunkgebühren ermöglichen und die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefährden.
Bundesverfassungsgericht, Urteil BVerfG 1 BvR 199 11 vom 22.08.2012
Normen: Art. 12 I, 3 I, 5 I,II GG, §§ 1 I, 5 III RGebStV