Lahmlegen einer Website ist Computersabotage
Wer mittels einer DDos-Attacke eine Website blockiert macht sich wegen Computersabotage strafbar und kann sogar mit einer Haftstrafe rechnen.
So erging es einem Hacker der zur Vorbereitung seiner Attacken Serverkapazitäten in Russland angemietet hatte und über diese die Seiten mehrerer Firmen zeitweise blockierte. Zu diesem Zweck wurden massenweise Anfragen an die Server der Internetseiten gesendet, so dass diese unter der Datenlast zusammen stürzten (sogenannte DDos-Attacke). Den Unternehmen entstanden hierdurch zum Teil Schäden im sechsstelligen Eurobereich.
Das Landgericht wertete diese Attacken als strafbare Computersabotage. Da der Hacker auch noch versuchte die betroffenen Unternehmen zu erpressen wurde er zu mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Landgericht Düsseldorf, Urteil LG D 3 KLs 1 11 vom 22.03.2011
Normen: § 303b II StGB